WEG-Verwaltung
Verwalterpflicht gemäß Wohneigentumsgesetz
Das Wohneigentumsgesetz (§ 20 WEG) verpflichtet Wohnungseigentümer, einen Verwalter für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zu bestellen.
Die ordnungsgemäße Verwaltung einer Eigentumswohnanlage erfordert mehr als nur die Zusammenarbeit der Eigentümer. Ein professioneller Immobilienverwalter übernimmt die komplexen Aufgaben und sorgt für eine reibungslose Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.
Unsere Aufgaben als Verwalter:
- Durchführen von Eigentümerversammlungen
- Erstellung des Wirtschaftsplanes und der Jahresabrechnungen
- Organisation und Überwachung von Instandhaltungsmaßnahmen
Verlassen Sie sich auf unsere Expertise, um die Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen und Ihre Eigentümergemeinschaft effizient zu verwalten.
Sondereigentumsverwaltung – Ihre individuelle Lösung
Als Eigentümer haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, einen separaten Sondereigentumsverwaltungsvertrag abzuschließen. Dies ermöglicht eine maßgeschneiderte Verwaltung Ihres Sondereigentums, die über die Gemeinschaftsverwaltung hinausgeht.
Inhalte der Sondereigentumsverwaltung umfassen:
- Mietvertragsmanagement und Mietinkasso
- Organisation und Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten.
- Ansprechpartner für Mieterangelegenheiten
ICS – Immo Consulting Service GmbH
36041 Fulda