WEG-Verwaltung

Das Wohneigentumsgesetz verlangt einen Verwalter.

Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Eigentumswohnanlage ist Aufgabe aller Wohnungseigentümer. Eine ordnungsgemäße Verwaltung ist allerdings ohne den entsprechenden Vermittler – den Immobilienverwalter – im Regelfall nur schwer möglich. Das Gesetz schreibt die Bestellung eines Verwalters in § 20 Wohnungseigentumsgesetz vor. In unserer Aufgabe als Verwalter kümmern wir uns dementsprechend um die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.

ICS – Immo Consulting Service GmbH

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36041 Fulda