WEG-Verwaltung
Das Wohneigentumsgesetz verlangt einen Verwalter.
Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Eigentumswohnanlage ist Aufgabe aller Wohnungseigentümer. Eine ordnungsgemäße Verwaltung ist allerdings ohne den entsprechenden Vermittler – den Immobilienverwalter – im Regelfall nur schwer möglich. Das Gesetz schreibt die Bestellung eines Verwalters in § 20 Wohnungseigentumsgesetz vor. In unserer Aufgabe als Verwalter kümmern wir uns dementsprechend um die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.
ICS – Immo Consulting Service GmbH
Agnes-Huenninger-Straße 2-4
36041 Fulda
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